Anforderungsprofil für Transporte im Schienengüterverkehr

2015-1-30 · 2.3 Transportmittel für verpackte Produkte müssen besenrein sein und dürfen keinen wesentlichen Geruch, scharfe Kanten, hervorstehende Nägel/Schrauben oder andere wesentliche Mängel haben, die den Transportablauf oder die Qualität des Gutes be-einträchtigen könnten.

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