BMF - Vorübergehende Verwendung
Im Verfahren der vorübergehenden Verwendung können Nicht-Unionswaren und drittländische Beförderungsmittel unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben und unter Nichtanwendung allfälliger handelspolitischer Maßnahmen in die Union eingeführt und dort verwendet werden. Mehr zu "Vorübergehende Verwendung"