BMF - Vorübergehende Verwendung

Im Verfahren der vorübergehenden Verwendung können Nicht-Unionswaren und drittländische Beförderungsmittel unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben und unter Nichtanwendung allfälliger handelspolitischer Maßnahmen in die Union eingeführt und dort verwendet werden. Mehr zu "Vorübergehende Verwendung"

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