Familienrecht - BGB - Sorgerecht - Eltern - Kind - §§ …

2005-1-19 · verletzt oder zu verletzen droht oder in Vermögensverfall gerät, so hat das Vormundschaftsgericht die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (2) Das Vormundschaftsgericht kann anordnen, dass die Eltern ein Verzeichnis des Vermögens des Kindes einreichen und über die Verwaltung Rechnung legen.

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