Live Stats

Partners

Konformitätsprüfung zum Inverkehrbringen von Maschinen

2015-8-31 · Für Aufzugsanlagen nach Anh. IV, Nr. 17 (Maschinen zum Heben von Personen und/oder Gütern, bei denen die Ge-fährdung eines Absturzes aus einer Höhe > 3 m besteht) ist eine Benannte Stelle einzubeziehen, wenn kein eigenes QS-System vorhanden ist und der Hersteller nicht die ganze Verantwortung für das Inverkehrbringen der Produkte alleine

Alexa Traffic


Listing Links