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“Rohrverbindungsstücke, nicht aus Metall, für Motoren” (Klasse 17) Entscheidend ist hier also der Umstand, dass “Möbelfüße” nicht nur als ein speziell angepasstes Möbelteil, sondern auch als jeweils eigenständige Ware (z. B. aus Metall), die unabhängig von einem bestimmten Möbel erworben werden kann, zu betrachten sind. Quelle ...

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